Grundprinzipien und Organe einer Genossenschaft
Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung sind die Grundprinzipien einer Genossenschaft. Die Genossenschaft setzt sich aus ihren Mitgliedern zusammen. Sie ist eine demokratische Unternehmensform mit drei wichtigen Organen.
Vorstand
Das geschäftsführende Organ ist der gesetzliche Vertreter der Genossenschaft nach innen und außen. Er ist für die Organisation der Genossenschaft und die gesamte Geschäftspolitik verantwortlich. Er führt die Geschäfte gemäß den gesetzlichen Vorschriften und der Satzung der Genossenschaft. In gemeinsamen Sitzungen mit dem Aufsichtsrat hat der Vorstand die erforderlichen Auskünfte über geschäftliche Angelegenheiten zu erteilen.
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Er hat die Aufgabe, den Vorstand in seiner Geschäftsführung umfassend zu überwachen und im Interesse aller Genossenschafts-Mitglieder zu beraten. Er hat außerdem den Jahresabschluss zu prüfen und der Mitgliederversammlung über das Prüfungsergebnis zu berichten.
Mitgliederversammlung
Unsere Mitglieder sind nicht nur Bewohner/Innen, sondern besitzen über die Mitgliederversammlung ein Mitbestimmungsrecht. Durch die Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung bewirken die Mitglieder, dass die Genossenschaft ihre Aufgaben erfüllen kann. Somit gestalten sie gemeinsam mit Vorstand und Aufsichtsrat die Zukunft der Genossenschaft.
Basierend auf den oben genannten Grundprinzipien stellt die Genossenschaft eine Unternehmensform dar, in der jedes Mitglied unabhängig vom eingebrachten Kapital eine Stimme erhält. Sie können Einfluss auf die Entwicklung der Genossenschaft und die Gestaltung der Bestände nehmen sowie das Leben in den Quartieren mitgestalten.